Für die Teilnahme an den Kursen ist die Reihenfolge der Anmeldungen maßgebend. Sofern ein Kurs die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, wird er vom Programm abgesetzt.
Wird ein Kurs auf Wunsch der Teilnehmer trotzdem durchgeführt, wird ein kostendeckender Gebührenaufschlag erhoben.
Bei Kursen mit beschränkter Teilnehmerzahl wird eine Warteliste geführt. Bei Rücktritt eines Teilnehmers wird der Nächstfolgende von der Warteliste benachrichtigt. Jede Anmeldung ist verbindlich. Sofern keine Abmeldung erfolgt, sind deshalb die Kursgebühren auch bei Nichtteilnahme zu bezahlen.
Die Kursgebühren sind per Bankeinzug zu bezahlen. Soweit bei den Veranstaltungen nichts anderes vermerkt ist, gelten folgende Regelungen: Die Kursgebühren werden 5 Wochen nach Kursbeginn zum folgenden 3. bzw. 18. eines Monats abgebucht bzw. am darauffolgenden Werktag. Einzelveranstaltungen und Wochenendkurse werden 3 Wochen nach Kursende zum folgenden 3. bzw. 18. abgebucht. Sofern diese Tage auf ein Wochenende oder Feiertag fallen, wird am nächsten Werktag abgebucht.
Der Kursteilnehmer kann nur nach Rücksprache mit der VHS-Leitung von einem Kurs zurücktreten. Bei Rücktritt ab dem zweiten Kurstermin ist die volle Kursgebühr zu bezahlen.
Schwerbehinderte ab 80 % (auf Nachweis) | 50 % |
Geschwister im gleichen Kurs für das 2. und jedes weitere Kind | 20 % |
Für folgende Kurse ist keine Ermäßigung möglich:
Einzelveranstaltungen BO 001–BO 014
Blockflöten- und Gitarrenkurse, Sprachkurse
und Schwimmkurse