Allgemeine Geschäftsbedingungender Volkshochschule Bondorf (VHS)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anmeldungen und werden durch die Anmeldung anerkannt. Sind bei einer Veranstaltung im Programmheft andere Regelungen genannt, gehen diese speziellen Regelungen den Allgemeinen -Geschäftsbedingungen vor. Bei Veranstaltungen, bei denen die VHS nur als Vermittler auftritt (z. B. Studienreisen), gelten die Bestimmungen des Veranstalters.

Für die Richtigkeit der im Programmheft angezeigten Daten wird keine Gewähr übernommen.

Anmeldung:

Sie können sich sofort nach Erscheinen unseres Semesterprogrammes anmelden.

Das Erscheinen des Programmes erfahren Sie aus den Bondorfer Nachrichten oder online (www.vhs-bondorf.de).

Natürlich können Sie uns auch anrufen und direkt nachfragen (07457-732035).

Bitte melden Sie sich möglichst bald an, damit wir sicher wissen, dass Ihre gewünschte Veranstaltung auch stattfinden kann!

Zu Veranstaltungen der VHS Bondorf können Sie sich schriftlich, persönlich oder online anmelden. Am Besten Sie füllen das Anmeldeformular aus. Sie finden es im Programmheft und es liegt in der VHS aus. Das Formular für Online-Anmeldungen ist auf unserer Homepage (www.vhs-bondorf.de) eingestellt.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular schicken Sie uns als Brief (an: VHS Bondorf, Hindenburgstr. 92,71149 Bondorf) oder Fax (07457-732036) oder geben es bei der VHS (Hindenburgstr. 92, wenn geschlossen: Briefkasten!) ab.
Die Anmeldung ist auch als Mail möglich vhs@bondorf.de.
Zusätzlich nehmen wir auch formlose schriftliche und Fax-Anmeldungen (07457-732036) an. Sie sind aber nur dann gültig, wenn Sie die Buchungsnummer des Kurses, den Kurstitel, Namen, Anschrift und Telefonnummer und evtl. Mail des Kunden, Unterschrift und seine Bankverbindung enthalten, so dass die Gebühren im Lastschriftverfahren eingezogen werden können.
Persönliche Anmeldungen in der VHS Bondorf, Hindenburgstr. 92 sind zu folgenden Zeiten möglich:
Mittwoch: 16:30 - 17:30 Uhr, Donnerstag 09:00 – 11:00 Uhr.
Nach Erscheinen der neuen Semesterprogramme haben wir erweiterte Bürozeiten. Diese finden sie im Programmheft oder im Internet (www.vhs-bondorf.de). Hier sind Barzahlung oder Lastschriftverfahren möglich. Auch telefonische Anmeldungen sind verbindlich.

Wir benachrichtigen Sie, wenn die Veranstaltung zu der Sie sich angemeldet haben bereits voll belegt ist, abgesagt werden muss (zum Beispiel wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder wegen Erkrankung der Kursleiterin/des Kursleiters) oder eine Veränderung des Veranstaltungsortes oder der Zeit mitgeteilt werden muss.
Wenn Sie von uns nichts hören beginnt Ihre Veranstaltung zu der Zeit und an dem Ort und in der Weise wie im Programmheft abgedruckt.

Die Anmeldung für Veranstaltungen der Volkshochschulen in Herrenberg, Gültstein, Haslach, Kayh, Kuppingen, Mönchberg, Oberjesingen, Deckenpfronn, Gärtringen, Gäufelden, Jettingen, Mötzingen und Nufringen erfolgen ausschließlich dort. Die für die Zweigstellen verantwortlichen Kollegen und Kontaktangaben finden Sie im Programmheft der VHS Herrenberg.

Teilnahme, Kursgebühren:

Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses sind im Regelfall mindestens 8 Anmeldungen. Die VHS kann Kurse, die die jeweilige Mindestzahl nicht erreichen, unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte dann durchführen, wenn ein entsprechender Gebührenaufschlag (Umlage) gezahlt wird, oder wenn in geeigneten Fällen die Kursdauer bei gleichbleibender Gebühr entsprechend verkürzt wird. Für Studienfahrten gelten besondere Regelungen.

Für die Teilnahme an den Kursen ist die Reihenfolge der Anmeldungen maßgebend. Bei Kursen mit beschränkter Teilnehmerzahl wird eine Warteliste geführt. Bei Rücktritt eines Teilnehmers wird der Nächstfolgende von der Warteliste benachrichtigt.

Soweit nicht anders angegeben bzw. vereinbart, finden Veranstaltungen an gesetzlichen Feiertagen, Schulfeiertagen und während der Schulferien nicht statt. Änderungen bleiben vorbehalten!

Die Gebühren sind für jeden Kurs und jede Veranstaltung separat festgesetzt und sind im Programm bei der jeweiligen Einzelbeschreibung mit angegeben.

Die Gebühren werden mit der Anmeldung zur Zahlung fällig. Die Bezahlung der Gebühren sollte grundsätzlich im Lastschriftverfahren erfolgen; akzeptiert werden auch Barzahlungen. Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert.

Im Lastschriftverfahren werden die Gebühren von uns erst zum Veranstaltungsbeginn eingezogen. Barzahler müssen vor Veranstaltungsbeginn während unserer Geschäftszeiten Ihre Gebühren entrichten. Vom Teilnehmer verschuldete Bankgebühren (z.B. für Rücklastschriften) sind von diesem zu tragen. Für verspätet bezahlte Gebühren wird eine Mahngebühr von 5 Euro festgesetzt. Die Mahngebühr ist mit der Festsetzung zur Zahlung fällig.

Schwerbehinderte mit einem GdB ab 80% erhalten auf Nachweis eine Ermäßigung von 50%.

Ausschluss von Ermäßigungen:

Studienreisen, Studienfahrten und alle Veranstaltungen, in denen im Programmheft darauf gesondert verwiesen wird, sind grundsätzlich von Ermäßigungen ausgenommen. Bei Ermäßigungen sind Sachkosten (Verbrauchsmaterialien, Lehr- und Lernmittel) ausgenommen.

Eine Teilnahmebescheinigung stellt die VHS auf Wunsch nach Abschluss eines Semesters aus. Die Teilnahmebescheinigung ist ein Nachweis über den regelmäßigen Besuch von länger andauernden Veranstaltungen (Kurse, Seminare, Vortragsreihen, Arbeitsgemeinschaften).

Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie am Ende des Kurses von Ihrem Kursleiter oder in der VHS, Hindenburgstr. 92. Sie können sich diese Bescheinigung auch zuschicken lassen.

SEPA-Umstellung:

Der nationale Zahlungsverkehr wird auf einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr umgestellt.

Was ändert sich mit der Einführung des SEPA Zahlungsverkehrs?

Die für Sie wichtigste Änderung ist, dass anstelle der Kontonummer und der Bankleitzahl nun die IBAN (International Bank Account Number) und die BIC (Business Identifier Code) für Überweisungen und Lastschriften verwendet werden müssen. Diese finden Sie bereits seit einiger Zeit auf den Kontoauszügen Ihrer Bank. Wenn Sie sich unsicher sind, erfragen Sie die Daten bei Ihrer Bank.

Eine Genehmigung zum Lastschrifteinzug setzt in Zukunft ein SEPA-Mandat voraus. Ein SEPA-Mandat ist eine entsprechend den SEPA-Bestimmungen getroffene Vereinbarung für den Einzug von Forderungen von Ihrem Konto.

Ein SEPA-Mandat besteht aus einer eindeutigen Mandatsreferenznummer und der Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese Daten finden Sie bei späteren Lastschriften auf Ihrem Kontoauszug wieder. Das SEPA-Mandat enthält, wie die frühere Einzugsermächtigung, die Ermächtigung an den Zahlungsempfänger, Zahlungen mittels Lastschrift vom Konto des Zahlers einzuziehen. Das SEPA-Mandat erlischt nach 36 Monaten bei Nicht-Nutzung.

Hinweise zu Ihrer Abbuchung:

„Kursgebühren werden 5 Wochen nach Kursbeginn zum folgenden 3. bzw. 18. eines Monats abgebucht. Fällt der 3. bzw. 18. eines Monats auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird zum nächstmöglichen Werktag abgebucht.

Ausnahmen:

Einzelveranstaltungen und Wochenendkurse werden 3 Wochen nach Kursende zum folgenden 3. oder 18. eines Monats abgebucht.

Rücktritt:

a) Der Kursteilnehmer kann nur nach Rücksprache mit der VHS von einem Kurs zurücktreten. Bei Rücktritt ab dem zweiten Kurstermin ist die volle Kursgebühr zu bezahlen.

b) Eine Abmeldung beim Kursleiter ist nicht zulässig. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.

c) Bei mehrsemestrigen Lehrgängen, Studienfahrten, Intensivkursen im Fachbereich ‘Deutsch als Fremdsprache’ und bei Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen gelten besondere Rücktrittsbedingungen.

e) Die Volkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters / einer Kursleiterin oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen.

Hinweis für die Koch- und Bastelkurse:

Sollten Sie an ihrem Kochkurstermin verhindert sein, melden Sie sich bitte spätestens 4 Tage zuvor bei der VHS ab, sonst müssen Sie die Gebühren und Ihren Anteil an den Lebensmittelkosten bezahlen.

Bei den Bastelkursen müssen die Kosten für vorbereitetes Material sowie die Kursgebühr auch bei einer kurzfristigen Absage oder bei Nichterscheinen bezahlt werden.

Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt die Volkshochschule gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern keinerlei Haftung. Die Haftung der VHS beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß § 276, 278 BGB ist, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen, ausgeschlossen.

Bei Veranstaltungen, bei denen die VHS nur als Vermittler auftritt (z.B. Studienreisen), gelten die Bestimmungen des Veranstalters.

Änderungen zur Programmausschreibung:

Die VHS behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft vor, insbesondere den Einsatz von Vertretungen oder Terminverschiebungen.

Datenschutz:

Hinweise zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung. Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist dort benannt.

Hausordnung:

Die Vorschriften in den Gebäuden, in denen Veranstaltungen der VHS stattfinden, sind einzuhalten. In den Gebäuden darf nicht geraucht und auf dem Schulgelände nicht geparkt werden. Weltanschauliche, parteipolitische oder wirtschaftliche Werbung in den Veranstaltungen der Volkshochschule ist nicht gestattet.

Studienreisen:

Bei diesen Veranstaltungen tritt die Volkshochschule lediglich als Vermittler auf. Es gelten hier die üblichen Regelungen des Reisebürogewerbes und der Leistungsträger. Gebührenermäßigung ist hierbei nicht möglich!

Urheberschutz:

Fotografieren, Filmen und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur nach Rücksprache mit der VHS möglich. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der VHS nicht vervielfältigt werden.

Wirksamkeit:

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.


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